yachtcharter- , reiserücktritts-, charter-(skipper)haftpflicht-, kautions-versicherung
Wie risikofreudig möchten Sie sein ?Skipper und Crew sind speziellen Risiken ausgesetzt, die von herkömmlichen Versicherungen nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden. Joy-Sailing vermittelt die Produkte der Murette AG in Bern, damit Sie eine sorgenfreie Zeit auf dem Wasser geniessen können!
Welche Versicherung(en) Sie schlussendlich abschliessen möchten, liegt in Ihrem persönlichen Ermessen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Rücktrittsversicherung sowie einer Charter-(Skipper)haftpflichversicherung in Betracht zu ziehen.
Es können folgende Versicherungen abgeschlossen werden:
Annullierungskostenversicherung
für Einzelpersonen oder Familien (Jahresversicherungen)
Annullierungskostenversicherung Key Person
Für Chartergruppen die von einer Key Person, häufig dem Skipper abhängig sind, empfehlen wir die Annullierungskostenversicherung Key Person.
Vom Abschluss des Chartervertrags bis zum Antritt der Reise sind die anfallenden Annullierungskosten für die namentlich erfassten Personen durch den Ausfall des Törns,
zum Beispiel infolge schwerer Krankheit, schwerer Verletzung oder Tod, versichert.
Bei Ausfall des Skippers kann, sofern kein Ersatzskipper gefunden wird, der ganze Törn annulliert werden. Fällt eine mitreisende Person aus, wird deren Anteil vergütet.
Wichtig: Annullierungskostenversicherungen sollten möglichst zeitnah nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
Charter-Haftpflichtversicherung
In der Regel sind Charterschiffe gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden versichert. Sollte aber die Yacht-Haftpflichtversicherung aufgrund von ungenügenden Deckungssummen oder nicht bezahlter Prämie eine Leistung verweigern, kann der verantwortliche Skipper haftbar gemacht werden. Der Versicherungsschutz umfasst Schadenereignisse, bei denen durch den Gebrauch einer gecharterten Yacht und des Beibootes Dritten Schaden zugefügt wird. Versichert sind der Skipper und die Crew. Beschädigungen an fremden Schiffen, Personen oder Hafenanlagen gehören zum Beispiel zu den versicherten Ereignissen.
Charter-Kautionsversicherung
Sollte die von Ihnen beim Vercharterer hinterlegte Kaution durch einen Kaskoschaden, wie z.B. Kollision, Mastbruch, Sinken oder Diebstahl des Beibootes samt Aussenbordmotor teilweise oder ganz einbehalten werden, besteht Versicherungsschutz für diesen Betrag bis zu der vereinbarten Versicherungssumme, welche der hinterlegten Kaution entsprechen muss. Die Prämien sind günstig, ein Selbstbehalt wird nicht abgezogen und die Versicherung kann bis einen Tag vor Törnbeginn abgeschlossen werden.
Charter-Rechtschutzversicherung
Die Kosten aus einem Rechtsstreit können schnell sehr teuer werden. Bei Streitigkeiten mit dem Vercharterer aus dem Chartervertrag übernimmt der Versicherer die Kosten. In Europa bis zu CHF 500'000.-- und weltweit bis zu CHF 75'000.-- .
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